Bei der Beitragsberechnung für eine Kfz-Versicherung spielen viele Faktoren eine wesentliche Rolle. Da gibt es Begriffe wie Typklasse, Schadenfreiheitsrabatt, Regionalklasse, Beruf, jährliche Fahrleistung oder Fahrerkreis.
Einbezogene Merkmale variieren je nach Versicherer
Für den Kunden ist es nicht immer einfach, zu erkennen, worauf die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung basiert. Die Versicherer unterscheiden in objektive und subjektive Tarif- oder Gefahrenmerkmale. Objektive Merkmale beziehen sich auf das Fahrzeug, wie die Motorleistung, Art des Fahrzeugs, Tag der Erstzulassung oder ob der Versicherungsnehmer das Fahrzeug privat oder gewerblich nutzt. Die subjektiven Merkmale hängen von der Person ab, beispielsweise Dauer des Führerscheinbesitzes, Beruf, Wohnort oder die Schadenfreiheitsklasse. Um sich in diesem Tarifdschungel nicht zu verirren und die verschiedenen Tarife besser vergleichen zu können, besteht hier die Möglichkeit, verschiedene Versicherungen einfach zu vergleichen. Darüber hinaus bietet die Seite noch jede Menge Informationen zu den verschiedenen Leistungsmerkmalen und verrät, worauf zu achten ist.
Objektive Tarifmerkmale
Die Versicherer ordnen die verschiedenen Fahrzeugmodelle aufgrund von Schadens- und Unfallbilanzen verschiedenen Typklassen zu. Damit beschreiben sie das individuelle Unfallrisiko der Fahrzeugmodelle. Diese Zuordnung passen die Versicherer jedes Jahr an. Gibt es bei einem Fahrzeugmodell ein besonders hohes Unfallrisiko, steigt die Versicherungsprämie.
Weitere Infos zu den Typklassen gibt es hier beim Gesamtverband der Deutschen Versicherer e.V. Auch für Neu- oder Jahreswagen kann die Prämie um bis zu zehn Prozent günstiger sein. Die Versicherer gehen davon aus, dass zum einen die Fahrzeugtechnik moderner ist und zum anderen der Versicherte mit großer Wahrscheinlichkeit vorsichtiger fährt.
Steht das Fahrzeug zudem nachts in einer abschließbaren Garage und ist somit vor Diebstahl oder Beschädigung geschützt, gibt es zusätzlich den sogenannten Garagenrabatt.
Objektives Tarifmerkmal – die Typklasse
Die Versicherer ordnen die Fahrzeuge nicht nur in Typklassen ein, sondern auch in Regionalklassen. Die Regionalklasse ist davon abhängig, in welchem Zulassungsbezirk ein Halter sein Fahrzeug anmeldet.
Verschiedene Statistiken zeigen, dass in den unterschiedlichen Regionen eine unterschiedlich hohe Schadenswahrscheinlichkeit existiert. Gerade in Ballungsgebieten, wo sich das Verkehrsaufkommen als sehr hoch erweist, ist auch das Schadensaufkommen stark erhöht.
Die Zuordnung zu einer bestimmten Regionalklasse hängt also davon ab, wie die Unfallhäufigkeiten oder die Straßenverhältnisse im Zulassungsbezirk sind. So kann beispielsweise der Zustand der öffentlichen Straßen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag ausüben.
Weitere objektive Tarifmerkmale
Für die Kfz-Haftpflicht und auch für die Vollkaskoversicherung sind Schadensfreiheitsklasse sowie Schadensfreiheitsrabatt ausschlaggebend. Die SF-Klasse gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre eines Versicherungsnehmers an, so bedeutet SF-Klasse 9 auch neun unfallfreie Jahre. Das ist einheitlich geregelt. Wie viel Schadenfreiheitsrabatt der Versicherer aufgrund der SF-Klasse gewährt, kann sehr unterschiedlich sein. Hat ein Fahrzeughalter beispielsweise SF-Klasse 15, also 15 schadenfreie Jahre, kann er bei Versicherer A einen Schadenfreiheitsrabatt von 40 Prozent erhalten, während Versicherer B 35 Prozent gewährt. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat hier weitere Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt.
- Selbstbeteiligung
Wer im Schadensfall einen Teil des Schadens selbst bezahlt, kann Versicherungsbeiträge sparen. Außerdem lässt es sich so vermeiden, nach einem Bagatellschaden in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden. Das gilt für Voll- und Teilkaskoversicherungen.
- Alter des Fahrers – Punkte im Fahreignungsregister
Das Alter des Fahrers ist ein essenzielles Kriterium für die Beitragshöhe. Auch Punkte in Flensburg im Fahreignungsregister können sich auf die Prämienhöhe auswirken.
- Einzelfahrer oder Wenigfahrer
Wenn nur der Versicherungsnehmer das Fahrzeug führt, kann sich dies positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Wer weniger als 10.000 km im Jahr fährt, bekommt von den meisten Versicherern den sogenannten Wenigfahrerrabatt.
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Lieber Frank,
bei den Händlern gibt’s doch ganz andere Probleme als den Versicherungsverkauf. Holen Sie sich heute die Süddeutsche Zeitung und lesen Sie mal folgendes:Die ersten Händlerpleiten sind da, 350.000 Diesel stehen unverkauft auf den Händlerhöfen und jeder Tag Standzeit kostet € 28. Die Händler warten sehnsüchtig auf Hardware Nachrüstung und und melden auch freie Werkstattkapazitäten für die Nachrüstung.
Jatzt wünsche ich Ihnen, daß Ihr Händler nicht betroffen ist. Wenn auch Ihr Händler ein Umtauschprogramm hat, wird auch Ihr Hof bald vollstehen. Ich nehme an, daß Sie bei dem Premiumhändler arbeiten, der nur Rabatte ohne Umtausch anbietet.
mfG
Wolfgang Ebert